Nutzung des Klubheims

Auszug Benutzungsordnung Sportheime (Klubheim) Stadt Bad Harzburg v. 12. Mai 2011

  • Die Nutzung des Sportgeländes und der Sportheime muss nach der Benutzungsordnung stets in Verbindung mit der Durchführung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebes erfolgen.
  • Die Eigenbewirtschaftung ist auf die Monate Mai bis September j. J. erlaubt
  • Die Sportheime sind ab 23.00 Uhr zu schließen. Bei Sonderveranstaltungen muss eine Genehmigung des Amts für soziale Dienste eingeholt werden…
  • Weder der Sportheimverwalter noch sonstige Personen ist es gestattet, ohne ausdrückliche Genehmigung der Stadt Bad Harzburg Waren zum Verkauf anzubieten.
  • Für erforderliche Genehmigungen für den Verkauf von Alkoholika und Speisen sind Sie als Verein verantwortlich.
  • Die Veranstaltung von privaten Feiern ist in den Sportheimen nicht zulässig.
  • Die Vermietung Ihres Sommerklubheims an Dritte und auch Mitgliedern der Tennisabteilung zu privaten Feiern ist nicht gestattet.

Die ausführliche Benutzungsordnung ist beim Vorstand der Tennisabteilung einzusehen.

Aushang im Klubheim ab 12. Jan. 2012

Helmut Flaig

Vorsitzender Tennisabteilung
MTV Brunonia Harlingerode